
Baugesetz 2025: Gartenschutzräume einfacher genehmigungsfrei bauen
Am 10. Juni 2025 hat der Ministerrat der Republik Polen einen lange erwarteten Deregulierungsentwurf angenommen, der das Baugesetz und weitere Rechtsvorschriften ändert. Die zentrale Neuerung: Private Bauherren dürfen künftig freistehende Gartenschutzräume mit bis zu 35 m² Nutzfläche ohne Baugenehmigung errichten.
Es reicht künftig ein einfaches Bauvorhabenanzeigeverfahren („Zgłoszenie“) – ohne Genehmigungsverfahren, ohne Verwaltungsaufwand, schneller und günstiger.
Quelle: Offizielle Regierungsseite Polens
Welche Bauwerke sind betroffen?
Von der neuen Regelung profitieren alle, die freistehende, private Schutzbauten auf ihrem Grundstück errichten möchten – etwa:
- Gartenschutzräume oder Notunterkünfte,
- mit einer maximalen Nutzfläche von 35 m²,
- ohne Veränderungen an bestehenden Außenwänden oder tragenden Konstruktionen,
- ausschließlich auf privaten Wohngrundstücken.
Diese Strukturen fallen künftig unter die Kategorie genehmigungsfreies Bauen.
Wie funktioniert der Bau eines Gartenschutzraums ohne Genehmigung?
Dank der Gesetzesänderung müssen Bauherren nur noch:
- eine Bauanzeige bei der zuständigen Behörde einreichen (Gemeinde oder Kreisamt),
- Grundlagenunterlagen wie einen Lageplan beifügen,
- 21 Tage abwarten – sofern keine Einwände erhoben werden, kann gebaut werden.
Weitere Informationen (auf Polnisch): Polnisches Bauaufsichtsamt – GUNB
Warum wurde das Gesetz geändert?
Die Regierung begründet die Änderung mit dem Ziel, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig die zivile Schutzbereitschaft der Bevölkerung zu stärken. Angesichts wachsender geopolitischer Unsicherheiten steigt die Nachfrage nach privaten Schutzräumen rapide.
Das neue Gesetz kommt zudem der Baubranche für vorgefertigte Schutzräume entgegen, die solche Lösungen künftig schneller und effizienter anbieten kann.
Vorteile der Baugesetzänderung 2025
Für Privatpersonen:
- Kein zeitraubendes Genehmigungsverfahren,
- schnellere und kostengünstigere Realisierung,
- verbesserte Möglichkeiten zur persönlichen Vorsorge.
Für Hersteller und Anbieter:
- Kürzere Projektlaufzeiten,
- wachsende Nachfrage nach vorgefertigten Schutzbauten,
- mehr Marktdynamik in einem wachstumsstarken Segment.
Wie geht es weiter?
Nach der Verabschiedung durch den Ministerrat beginnt nun der parlamentarische Prozess im polnischen Sejm und Senat, gefolgt von der Unterschrift des Staatspräsidenten.
Es wird erwartet, dass das neue Gesetz noch vor Ende 2025 in Kraft tritt.
Fazit: Schutzräume bauen wird einfacher
Die Baugesetzänderung 2025 in Polen stellt einen wichtigen Fortschritt im Bereich des sicherheitsorientierten privaten Bauens dar. Wer einen Gartenschutzraum bis 35 m² plant, kann dies künftig ohne Baugenehmigung tun – schnell, rechtssicher und effizient.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie für sich und Ihre Familie vorsorgen möchten – oder als Hersteller solche Lösungen anbieten.