Eingang und Notausstieg im Schutzraum: Luke mit Steigleiter oder Schutzraumtür mit Treppe?

Der Eingang und der Notausstieg eines Schutzraums müssen die Schutzwirkung des Bauwerks gewährleisten. Gleichzeitig sollen sie den anwesenden Personen ermöglichen, den Schutzraum nach einem Ereignis schnell und möglichst sicher zu verlassen. Diese beiden Anforderungen lassen sich nicht immer einfach miteinander vereinbaren. Eine kompakte Notausstiegsluke mit senkrechter Steigleiter benötigt nur wenig Platz und kann in einem kleinen Schutzraum sinnvoll sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie von allen Nutzern verwendet werden kann.

Eine Öffnung mit einer Breite von etwa 600 mm kann für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, Verletzte, Menschen mit größerem Körperumfang oder Erwachsene, die gemeinsam mit einem Kind flüchten müssen, zu einem erheblichen Hindernis werden. Die Ausführung des Zugangs und des Fluchtwegs sollte daher nicht ausschließlich nach dem verfügbaren Platz ausgewählt werden. Am Anfang der Planung muss eine andere Frage stehen: Wer wird den Schutzraum tatsächlich nutzen und in welchem Zustand müssen diese Personen ihn möglicherweise verlassen?

Warum können Luke und Steigleiter zum Problem werden?

Ein kompakter Notausstieg besteht häufig aus einem Schacht, einer fest installierten senkrechten Steigleiter und einer Stahlluke. Diese Lösung reduziert den Flächenbedarf der Erschließung und kann als zusätzlicher Fluchtweg dienen. Sie ist jedoch mit wesentlichen Einschränkungen verbunden.

Das Besteigen einer Steigleiter erfordert funktionsfähige Arme und Beine, ausreichende Griffkraft, Gleichgewicht sowie die Fähigkeit, Knie und Hüften zu beugen. Anschließend muss die Person durch die Luke steigen, ihre Körperhaltung verändern und den Verschluss betätigen. Bereits unter normalen Bedingungen kann nicht jeder diese Schritte ohne Hilfe bewältigen.

Nach einem Schadensereignis kann die Situation deutlich schwieriger sein. Im Schutzraum können sich Personen befinden, die:

  • verletzt, erschöpft oder körperlich geschwächt sind;
  • Krücken oder einen Rollstuhl benutzen;
  • altersbedingt über weniger Kraft oder Gleichgewicht verfügen;
  • eine Prothese tragen, in ihrer Gelenkbeweglichkeit eingeschränkt sind oder an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden;
  • kleine Kinder betreuen, die beim Verlassen des Schutzraums Hilfe benötigen;
  • Schutzkleidung oder Atemschutzausrüstung tragen;
  • bei Dunkelheit, unter Stress, in verrauchten Bereichen oder bei eingeschränkter Sicht handeln müssen.

Die Annahme, dass eine Person, die selbstständig in den Schutzraum gelangt ist, ihn nach einem Ereignis auch über eine Steigleiter verlassen kann, ist riskant. Ein Nutzer kann verletzt oder erschöpft sein oder einer anderen Person helfen müssen.

Reicht eine Breite von 600 mm aus?

Die angegebene Größe einer Luke sagt allein noch nichts über ihre tatsächliche Nutzbarkeit aus. Es muss geklärt werden, ob sich die Angabe von 600 mm auf das Außenmaß des Bauteils, die Rohbauöffnung oder die tatsächlich verbleibende lichte Öffnung nach Einbau von Rahmen, Scharnieren und Verriegelungsmechanismus bezieht.

Selbst eine lichte Öffnung von tatsächlich 600 mm bildet einen Engpass. Für eine Person im Rollstuhl kann sie unpassierbar sein; für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit kann sie eine erhebliche Hürde darstellen. Außerdem erschwert sie die unterstützte Evakuierung, die Rettung einer verletzten Person und den Transport notwendiger Ausrüstung.

Das bedeutet nicht, dass jede Luke dieser Größe grundsätzlich ungeeignet ist. Als zusätzlicher Ausgang eines kleinen Schutzraums für eine bekannte Gruppe körperlich leistungsfähiger Nutzer kann sie eine sinnvolle Lösung darstellen. Sie sollte jedoch nicht unkritisch als Universallösung eingesetzt werden – insbesondere nicht in öffentlichen Schutzräumen, Arbeitsstätten, Mehrfamilienhäusern oder Anlagen für größere Personengruppen.

Menschen mit eingeschränkter Funktionsfähigkeit sind keine Randgruppe

Wer ausschließlich für einen jungen und vollständig körperlich leistungsfähigen Nutzer plant, schließt einen erheblichen Teil der möglichen Schutzraumnutzer aus. Die verfügbaren statistischen Daten verdeutlichen die Größenordnung:

LandDaten zu Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen
DeutschlandRund 13 Millionen Menschen – und damit etwas mehr als jede sechste Person – leben mit einer anerkannten Behinderung oder Beeinträchtigung. Ende 2025 hatten rund 7,8 Millionen Menschen, entsprechend 9,4 % der Bevölkerung, eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung.
SchweizRund 1,73 Millionen Personen ab 16 Jahren, also 20 % dieser Altersgruppe, galten nach der in der Erhebung verwendeten Definition als Menschen mit Behinderungen. Etwa 325.000 Personen waren bei alltäglichen Aktivitäten stark eingeschränkt.
PolenNach der Volkszählung 2021 lebten rund 5,45 Millionen Menschen mit Behinderungen in Polen. Das entsprach 14,3 % der Bevölkerung.
FinnlandIm Jahr 2025 hatten rund 591.000 Personen ab 16 Jahren, also 12,7 % dieser Altersgruppe, große Schwierigkeiten bei mindestens einer grundlegenden Aktivität. Unter den Personen ab 65 Jahren betraf dies rund 286.000 Menschen beziehungsweise etwa 22 % der älteren Personen in Privathaushalten.

Diese Zahlen dürfen nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Die Länder verwenden unterschiedliche Definitionen, Altersgruppen und Erhebungsmethoden. Der gemeinsame Schluss ist dennoch eindeutig: Funktionelle Einschränkungen betreffen einen relevanten Anteil der möglichen Schutzraumnutzer. Auch eine Person ohne amtlich anerkannte Behinderung kann Schwierigkeiten mit einer Notausstiegsluke haben — beispielsweise nach einer Verletzung, einer Operation oder aufgrund einer vorübergehenden körperlichen Schwäche.

Schutzraumtür und Treppe als Alternative

Wenn die Grundstückssituation und die Konstruktion des Bauwerks es zulassen, kann ein zweiter Ausgang mit einer Schutzraumtür in normaler Durchgangsgröße und einer Treppe eine Alternative zur Luke mit Steigleiter darstellen. Diese Ausführung benötigt mehr Platz, kann aber die Zugänglichkeit und die Funktionsfähigkeit des Fluchtwegs deutlich verbessern.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • eine leichtere Nutzung durch ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität;
  • die Möglichkeit, Handläufe, Podeste, Notbeleuchtung und rutschhemmende Oberflächen vorzusehen;
  • mehr Bewegungsraum bei der Unterstützung einer verletzten Person;
  • ein leichterer Transport von Kindern und notwendiger Ausrüstung;
  • geringere Anforderungen an Armkraft, Griffkraft und Koordination als bei einer Steigleiter;
  • eine effizientere Evakuierung einer größeren Personengruppe.

Eine Einschränkung muss klar benannt werden: Eine Treppe ist leichter nutzbar als eine Steigleiter, stellt aber noch keinen barrierefreien Fluchtweg dar. Eine Person im Rollstuhl kann weiterhin auf Hilfe, einen Evakuierungsstuhl oder eine andere im Sicherheitskonzept vorgesehene Maßnahme angewiesen sein. Wenn die Geländesituation einen Ausgang auf annähernd gleicher Höhe ermöglicht, sollte eine horizontale Wegeführung oder eine fachgerecht geplante Rampe geprüft werden. Ein Aufzug darf nicht das einzige Evakuierungsmittel sein, da er bei einem Stromausfall oder einer Beschädigung der Anlage ausfallen kann.

Eine Tür in normaler Durchgangsgröße löst nicht automatisch alle Probleme

Der Austausch einer Luke gegen eine Tür darf nicht darauf reduziert werden, lediglich die Öffnung zu vergrößern. Der zweite Ausgang bleibt ein Bestandteil des gesamten Schutzsystems. Bei der Planung sind unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • die für das jeweilige Schutzbauwerk erforderliche Widerstandsfähigkeit des Verschlusses;
  • die Gasdichtheit der Tür sowie der Anschluss der Zarge an die Konstruktion;
  • der Schutz des Fluchtwegs vor der direkten Einwirkung einer Druckwelle;
  • das Risiko einer Blockierung durch Trümmer, Schnee oder beschädigte Bauteile;
  • die Öffnungsrichtung und der zum Betätigen des Türblatts erforderliche Freiraum;
  • die Entwässerung des Schachts oder Treppenraums und der Schutz vor Überflutung;
  • der Schutz vor dem Eindringen von Rauch und gefährlichen Stoffen;
  • die Möglichkeit einer manuellen Betätigung ohne elektrische Energie;
  • Notbeleuchtung, Kennzeichnung, Handläufe und rutschhemmende Oberflächen;
  • ein ausreichender Abstand zwischen Haupteingang und Notausstieg, damit nicht beide Wege durch dasselbe Ereignis blockiert werden.

Je nach Zweck des Schutzraums können außerdem ein Schutzvorraum, eine abgewinkelte Wegeführung, ein zusätzlicher Verschluss oder weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Die konkrete Ausführung muss sich aus der Tragwerksplanung, der Gefährdungsanalyse, der vorgesehenen Belegung und den am Projektstandort geltenden Anforderungen ergeben.

Wann ist eine Luke sinnvoll und wann sollte eine Treppe vorgesehen werden?

Eine Luke mit Steigleiter kann eine vertretbare Lösung sein, wenn:

  • sie ausschließlich als zusätzlicher Fluchtweg dient;
  • der Schutzraum klein und für eine definierte Gruppe körperlich leistungsfähiger Nutzer vorgesehen ist;
  • die räumlichen Bedingungen den Bau eines Treppenraums nicht zulassen;
  • die lichte Öffnung, die Betätigung und die Lage an die tatsächlichen Nutzer angepasst wurden;
  • eine Möglichkeit zur Unterstützung von Personen vorgesehen ist, die die Steigleiter nicht selbstständig benutzen können.

Eine Schutzraumtür in normaler Durchgangsgröße mit Treppe sollte insbesondere geprüft werden, wenn:

  • ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit Behinderungen zu den möglichen Nutzern gehören;
  • die Anlage für Bewohner eines Mehrfamilienhauses, Beschäftigte oder die Bevölkerung vorgesehen ist;
  • eine größere Personengruppe den Ausgang nutzen können muss;
  • der Weg zur Unterstützung oder zum Transport verletzter Personen dienen soll;
  • eine möglichst breite Zugänglichkeit und eine effiziente Evakuierung Planungsziele sind.

Für reale Nutzer planen – nicht für einen idealisierten Menschen

Ein Notausstieg wird gerade dann benötigt, wenn normale Bedingungen nicht mehr bestehen. Er sollte daher nicht ausschließlich für eine gesunde, körperlich leistungsfähige und stressfrei handelnde Person geplant werden. Berücksichtigt werden müssen auch ältere, verletzte, geschwächte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen sowie Personen, die einem Kind helfen.

Eine etwa 600 mm breite Luke mit senkrechter Steigleiter kann technisch begründet sein. Für einen Teil der Nutzer kann sie jedoch zu einer unüberwindbaren Barriere werden. Eine Schutzraumtür in normaler Durchgangsgröße mit Treppe benötigt mehr Platz und eine aufwendigere Konstruktion, bietet in vielen Schutzräumen jedoch einen wesentlich funktionaleren Fluchtweg.

Die richtige Lösung ergibt sich weder aus einem einzelnen Maß noch aus einem standardisierten Katalogschema. Sie muss das Ergebnis einer fundierten Bewertung der Gefährdungen, der baulichen Bedingungen und der Fähigkeiten aller Personen sein, die den Schutzraum möglicherweise nutzen müssen.


Statistische Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland
  2. Statistisches Bundesamt — schwerbehinderte Menschen in Deutschland, 2025
  3. Bundesamt für Statistik der Schweiz — Gesundheitszustand und Behinderungen
  4. Statistik Polen — Menschen mit Behinderungen, Volkszählung 2021
  5. Statistics Finland — Menschen mit erheblichen Einschränkungen bei grundlegenden Aktivitäten, 2025

Hinweis: Zugangswege und Schutzraumabschlüsse müssen im Rahmen einer fachgerechten Planung durch entsprechend qualifizierte Personen ausgewählt werden. Dabei sind der Zweck des Schutzraums, die Gefährdungsanalyse und die am Projektstandort geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.

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